Woher wissen wir, ob unsere Stelle ein Mangelberuf ist?
Das Sozialministerium veröffentlicht die Liste jährlich per Verordnung, getrennt nach bundesweiten und regionalen Mangelberufen. Nennen Sie uns die Position und das Bundesland; wir prüfen den aktuellen Stand und sagen Ihnen, ob das beschleunigte Verfahren greift oder ob die Ersatzkraftprüfung ansteht.
Was bedeutet „keine Ersatzkraftprüfung" konkret?
Bei einem Mangelberuf entfällt die Prüfung, ob für die Stelle im Inland verfügbare Arbeitsuchende vermittelt werden können. Das verkürzt das Verfahren deutlich. Steht der Beruf nicht auf der Liste, bleibt die Prüfung bestehen — dann dauert es länger und der Ausgang ist offener. Wir sagen Ihnen das vorher, nicht hinterher.
Wie viel Aufwand entsteht in unserem Betrieb?
Sie definieren das Anforderungsprofil, wählen die Kandidaten aus und unterschreiben den Dienstvertrag sowie die Arbeitgebererklärung. Die Zusammenstellung der Unterlagen, Übersetzungen, Beglaubigungen, Terminkoordination und Fristenüberwachung übernehmen wir.
Wie lange dauert es wirklich?
Bei vollständiger Akte: zwei bis vier Wochen Vorbereitung, acht bis zwölf Wochen Behördenverfahren, zwei bis vier Wochen bis zum Visum. Als Planungsgröße nennen wir drei bis sechs Monate ab Vollständigkeit der Akte. Bei Ärztinnen und Ärzten deutlich länger, weil die Nostrifizierung dazukommt.
Was passiert, wenn ein Antrag abgelehnt wird?
Über Anträge entscheiden das AMS, die Aufenthaltsbehörde und die Vertretungsbehörde. Eine Ablehnung ist möglich, auch wenn niemand einen Fehler gemacht hat. Die bereits angefallenen Fremdkosten — Übersetzungen, Beglaubigungen, Botschaftstermine — werden Ihnen belegt; unser Honorar für die weiteren Phasen entfällt.
Was kostet die Kooperation?
Ein Fixhonorar je erfolgreicher Talent-Begleitung, zahlbar in drei gleichen Teilen: bei Auftragserteilung, bei Bewilligung und nach 90 Tagen im Dienst. Die Höhe hängt von Beruf und Verfahren ab und steht schriftlich in Ihrem Angebot, bevor ein Antrag gestellt wird. Keine Provision vom Gehalt, keine Zahlung durch die Fachkraft.
Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus?
Der erste Aufenthaltstitel gilt 24 Monate und ist an Ihren Betrieb gebunden. War die Fachkraft in diesem Zeitraum durchgehend entsprechend beschäftigt, kann sie danach die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus beantragen — mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt. Wer bis dahin gut eingearbeitet ist, bleibt in aller Regel.
Begleiten Sie auch Saisonkräfte?
Für Gastronomie und Hotellerie ja, über die Saisonbewilligung im Kontingent. Unser Schwerpunkt liegt aber auf dauerhaften Besetzungen über das Mangelberufs-System — dort ist der Aufwand vergleichbar, das Ergebnis aber hält länger.